Nein, dies ist nicht möglich und die Abgabe eines Gebots ist verbindlich. Der Grund liegt darin, dass der gesamte Auktionsmechanismus sehr komplex ist und jedes Gebot berücksichtigt. Eine Rücknahme des Gebots würde die gesamte Auktion verfälschen. Weiter kommt hinzu, dass der Darlehensnehmer fix mit den Zusagen rechnet und allenfalls einen grossen zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung des Darlehens in Kauf nehmen müsste. Aus diesem Grund wird jeder Darlehensgeber nach Abgabe des Gebots nochmals spezifisch vom System gefragt, ob er mit dem verbindlichen Gebot einverstanden ist.
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