Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, da bekannte Vorerkrankungen und Unfallfolgen bedingungsgemäss in den ersten 24 Monaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit eine Folge dieser Vorerkrankung ist, wird erst im Schadenfall durch die zuständige Fachabteilung geprüft.
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