Im Fall eines Konkurses von Cashare wären Sie immer noch der Inhaber Ihrer Forderung und hätten somit weiter Ihre getätigte Investition in Ihrem Besitz. So gesehen besteht kein Gegenparteirisiko gegenüber Cashare.
Im Konkursfall würde sich vielmehr ein praktisches Problem stellen, denn Zins- und Rückzahlungen müssten ja weiter organisiert werden. Darum sehen wir für diesen Fall vor, dass das operative Personal in eine Schwestergesellschaft von Cashare – der Crowdguide GmbH – übertreten würde. So würde der Betrieb für die Investoren weiter gewährleistet werden.
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