Im Fall eines Konkurses von Cashare wären Sie immer noch der Inhaber Ihrer Forderung und hätten somit weiter Ihre getätigte Investition in Ihrem Besitz. So gesehen besteht kein Gegenparteirisiko gegenüber Cashare.

Im Konkursfall würde sich vielmehr ein praktisches Problem stellen, denn Zins- und Rückzahlungen müssten ja weiter organisiert werden. Darum sehen wir für diesen Fall vor, dass das operative Personal in eine Schwestergesellschaft von Cashare – der Crowdguide GmbH – übertreten würde. So würde der Betrieb für die Investoren weiter gewährleistet werden. 

War dieser Beitrag hilfreich?


0 von 0 fanden dies hilfreich
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Häufig gestellte Fragen

Keine Antwort gefunden?

Unser Team ist nur eine E-Mail entfernt und steht Ihnen zur Verfügung

Delia Aellen
Delia Aellen
Jannis Schriever
Jannis Schriever
Titus Spirig
Titus Spirig
Ruben Rodrigues
Ruben Rodrigues