Mit dem im Geldwäschereigesetz vorgeschriebenen Formular A wird festgestellt, wer die wirtschaftlich berechtigte Person an den Vermögenswerten ist. Das Formular A ist nur einmal einzureichen, sofern keine Änderungen an den Besitzverhältnissen der Vermögenswerte erfolgen. Darlehensnehmer können das Formular zusammen mit den Darlehensverträgen an Cashare senden.
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