Der Versicherungsschutz wird in verschiedenen Tarifkombinationen angeboten, die Sie bei Abgabe Ihrer Beitrittserklärung zum Kollektivversicherungsvertrag im Onlineformular auswählen können. Die Tarifkombinationen sind: (i) nur Todesfalldeckung, (ii) Todesfall und vollständige Arbeitsunfähigkeit, (iii) Todesfall, vollständige Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit. Versichert ist nur die Tarifkombination, die auf Ihrer Versicherungsbestätigung aufgeführt ist. Soweit jeweils abgeschlossen, besteht folgender Versicherungsschutz:
- Im Todesfall: Übernahme des ausstehenden Saldos des Kreditvertrages bis maximal CHF 100'000 abzüglich des Betrages, mit dem Sie in Verzug sind.
- Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit: Übernahme (a) der im Kreditvertrag festgelegten monatlichen Rate oder (b) des am 61. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausstehenden Kreditbetrages oder (c) von maximal CHF 2'000 pro Monat, je nachdem, welches der tiefste Betrag ist, für maximal für 12 Monate pro Versicherungsfall. Dauert die Arbeitsunfähigkeit nach dem 61. Tag weniger als einen vollen Monat an, leistet AXA für jeden Tag der andauernden vollständigen Arbeitsunfähigkeit oder
Arbeitslosigkeit 1/30 des vorgenannten Betrages. - Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit: Übernahme (a) der im Kreditvertrag festgelegten monatlichen Rate oder (b) des am 61. Tag der Arbeitslosigkeit ausstehenden Kreditbetrages oder (c) von maximal CHF 2'000 pro Monat, je nachdem, welches der tiefste Betrag ist, für maximal für 12 Monate pro Versicherungsfall. Dauert die Arbeitslosigkeit nach dem 61. Tag weniger als einen vollen Monat an, leistet AXA für jeden Tag der andauernden vollständigen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit 1/30 des vorgenannten Betrages.
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