Die Versicherung bietet Ihnen folgenden Schutz in verschiedenen Situationen:

  1. Todesfallversicherung:
    Im Falle des Todes der versicherten Person aufgrund von Krankheit oder Unfall übernimmt die Versicherung den ausstehenden Saldo des Kreditvertrags, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100'000.

  2. Arbeitsunfähigkeitsversicherung:
    Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung entweder die monatlich im Kreditvertrag festgelegte Rate, den am 61. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausstehenden Kreditbetrag oder maximal CHF 2'000 pro Monat, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Leistungen werden für bis zu 12 Monate pro Schadensfall erbracht.

  3. Arbeitslosenversicherung:
    Im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherung ebenfalls entweder die monatliche Kreditrate, den am 61. Tag der Arbeitslosigkeit ausstehenden Kreditbetrag oder maximal CHF 2'000 pro Monat. Auch hier erfolgt die Leistung für maximal 12 Monate pro Schadensfall.

AVB: https://www.axa.ch/doc/amy8s

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