Die Restschuldversicherung übernimmt Ihre Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach einer Wartefrist von drei Monaten. Im Krankheitsfall trägt sie Ihre Raten für die gesamte Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis maximal 24 Monaten. Wenn Sie unverschuldet Ihren Arbeitsplatz verlieren und bereits ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber unbefristet angestellt waren, werden bis zu zwölf Kreditraten gezahlt. Im Todesfall übernimmt die Versicherung sämtliche noch ausstehende Raten.
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