Die Restschuldversicherung übernimmt Ihre Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach einer Wartefrist von drei Monaten. Im Krankheitsfall trägt sie Ihre Raten für die gesamte Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis maximal 24 Monaten. Wenn Sie unverschuldet Ihren Arbeitsplatz verlieren und bereits ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber unbefristet angestellt waren, werden bis zu zwölf Kreditraten gezahlt. Im Todesfall übernimmt die Versicherung sämtliche noch ausstehende Raten.

War dieser Beitrag hilfreich?


0 von 0 fanden dies hilfreich
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.

Häufig gestellte Fragen

Keine Antwort gefunden?

Unser Team ist nur eine E-Mail entfernt und steht Ihnen zur Verfügung

Delia Aellen
Delia Aellen
Jannis Schriever
Jannis Schriever
Titus Spirig
Titus Spirig
Ruben Rodrigues
Ruben Rodrigues