Die Restschuldversicherung bei Cashare deckt in den folgenden Fällen Ihre Darlehensraten ab:

  1. Arbeitsunfähigkeit:
    Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall vollständig arbeitsunfähig sind, übernimmt die Versicherung die monatlichen Raten Ihres Darlehens. Die Zahlung beginnt nach einer Wartefrist von 60 Tagen und deckt entweder die vereinbarte monatliche Rate, den ausstehenden Kreditbetrag ab dem 61. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder maximal CHF 2'000 pro Monat. Diese Leistung wird für bis zu 12 Monate pro Schadensfall erbracht​.
  2. Unverschuldete Arbeitslosigkeit:
    Sollten Sie unverschuldet arbeitslos werden, übernimmt die Versicherung ebenfalls Ihre monatlichen Raten nach einer Wartefrist von 60 Tagen. Wie bei der Arbeitsunfähigkeit werden die monatlichen Raten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 2'000 pro Monat für maximal 12 Monate pro Schadensfall abgedeckt.

In beiden Fällen schützt Sie die Restschuldversicherung vor finanziellen Engpässen und stellt sicher, dass Ihre Darlehensraten auch in schwierigen Zeiten gezahlt werden.

 

AVB: https://www.axa.ch/doc/amy8s

 

 

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