Nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit sind Personen, die nur befristet angestellt sind (z.B. Saisonarbeiter, Kurzarbeiter, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige, Hausfrauen, Studenten mit Zeitverträgen). Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die weniger als 80% angestellt sind, sowie Selbständige. In diesen Fällen kann der Versicherungsschutz nur für den Arbeitsunfähigkeitsfall geboten werden.
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