Gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Restschuldversicherung bei Cashare sind die folgenden Personen nicht versicherbar:

  1. Mindest- und Höchstalter: Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht älter als 65 Jahre sein, um versichert zu werden.
  2. Beschäftigungsbedingungen: Nur Personen mit einem festen, unbefristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, sind versicherbar. Selbstständige oder Personen mit befristeten Arbeitsverträgen sind ausgeschlossen.
  3. Ausschlüsse für bestehende Leiden: Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits an bekannten Krankheiten oder Unfallfolgen leiden, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere psychische Erkrankungen und Rückenleiden, die nicht chirurgisch behandelt werden.
  4. Ausschlüsse bei riskanten Tätigkeiten: Personen, die an riskanten Aktivitäten wie Bergsteigen, Luftsportarten, Motorsportwettbewerben oder kriminellen Handlungen teilnehmen, sind ebenfalls nicht versichert.
  5. Saison- und Teilzeitarbeitslosigkeit: Personen, die saisonal oder teilweise arbeitslos sind, oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund befristeter Verträge endet, sind nicht versicherbar.

Diese Ausschlüsse sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz nur für Personen mit stabilen Beschäftigungsverhältnissen und ohne bestehende gesundheitliche Risiken gilt.

 

AVB: https://www.axa.ch/doc/amy8s

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