Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man jede vorübergehende Einstellung der beruflichen Tätigkeit aufgrund der vollständigen (100%) Unfähigkeit der versicherten Person, ihre gewohnte Arbeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls auszuüben. Diese Unfähigkeit muss durch einen in der Schweiz niedergelassenen Arzt bestätigt werden. Zudem kann der Versicherer verlangen, dass die versicherte Person von einem unabhängigen Arzt untersucht wird, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.
AVB: https://www.axa.ch/doc/amy8s
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