Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der in der Versicherungsbestätigung angegeben ist. Für die Deckung von vollständiger Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit gibt es jedoch eine Wartefrist. Diese beträgt 30 Tage für Arbeitsunfähigkeit und 90 Tage für Arbeitslosigkeit. Für die Todesfallversicherung besteht keine Wartefrist.
AVB: https://www.axa.ch/doc/amy8s
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