Der Versicherungsschutz beginnt am Tag, der in der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit – soweit dieser abgeschlossen wurde – besteht jeweils eine Karenzfrist von 30 Tagen bei Arbeitsunfähigkeit und 90 Tage bei Arbeitslosigkeit. Bei Tod besteht keine Karenzfrist.
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