Der Versicherungsschutz beginnt am Tag, der in der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit – soweit dieser abgeschlossen wurde – besteht jeweils eine Karenzfrist von 30 Tagen bei Arbeitsunfähigkeit und 90 Tage bei Arbeitslosigkeit. Bei Tod besteht keine Karenzfrist.

War dieser Beitrag hilfreich?


0 von 0 fanden dies hilfreich
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.

Häufig gestellte Fragen

Keine Antwort gefunden?

Unser Team ist nur eine E-Mail entfernt und steht Ihnen zur Verfügung

Delia Aellen
Delia Aellen
Jannis Schriever
Jannis Schriever
Titus Spirig
Titus Spirig
Ruben Rodrigues
Ruben Rodrigues