Wenn der Schuldner seiner Zahlungsfrist von 20 Tagen nicht nachgekommen ist, wird von uns in weiteren Schritten die Fortsetzung der Betreibung beantragt. Dies bedeutet, dass das Betreibungsamt aufgefordert wird die Betreibung fortzusetzen.
Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten von Betreibungen. Zum einen kann die Betreibung auf Pfändung vollzogen werden wobei z.B. Einkommen, Grundstücke und weitere Aktiven gepfändet werden können. Zum anderen gibt es auch noch die Betreibung auf Konkurs, die dann vollzogen wird, wenn der Schuldner z.B. eine Einzelfirma hat oder wenn er aufgrund der zu hohen Überschuldung selbst den Privatkonkurs beantragt.
Auch hier gelten die üblichen Fristen der Betreibungsämter wobei es durchaus 2-4 Monate in Anspruch nehmen kann, bis die Pfändungsurkunde oder eine Konkursandrohung vorliegt.
Über sämtliche Schritte werden Sie auch hier jeweils von uns informiert.
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