Nach Eingang der Konkursandrohung hat der Schuldner 20 Tage Zeit um die Schuld zu begleichen oder allenfalls auch ein Zahlungsabkommen mit uns zu treffen. Erfolgt beides nicht, wird vor Gericht die Eröffnung des Konkurses verlangt. Anschliessend geht das Verfahren direkt beim Konkursamt weiter, welches die Kollokationspläne erstellt und die Situation des Schuldners prüft Dies ist meist ein sehr langer Prozess und kann mehrere Monate auch über ein Jahr in Anspruch nehmen. Sobald das Konkursamt das Verfahren abgeschlossen hat, werden wir über das Ergebnis informiert. Ist die ganze Forderung gedeckt, erhalten wir das Geld nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist ausbezahlt, ebenfalls bei einer Teildeckung. Bei einer Teildeckung wird für den Restbetrag entsprechend ein Verlustschein infolge Konkurs ausgestellt. Dies geschieht ebenfalls wenn kein Betrag aus dem Konkurs hinaus geht und ein Verlustschein über den ganzen Betrag ausgestellt wird.
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