Dies ist eine schriftliche oder mündliche Erklärung der Schuldnerin respektive des Schuldners. Damit bestreitet sie oder er die geforderte Schuld. Dies kann bereits bei der Zustellung des Zahlungsbefehls oder bis 10 Tage danach getan werden, wobei die Formulierung « Rechtsvorschlag erhoben » mit Datum und Unterschrift ausreicht. Der Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung.
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