Die Mahngebühren bei Cashare sind wie folgt gestaffelt und kumulieren sich, d.h. sie werden bei jeder neuen Mahnstufe zu den bereits fälligen Gebühren hinzugefügt:

  • Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos.
  • Für die 1. Mahnung bei Zahlungsverzug wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben.
  • Für die 2. Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von CHF 50 fällig.
  • Für die 3. Mahnung und Betreibungsandrohung kommt eine Gebühr von CHF 75 hinzu.

Die Mahngebühren kumulieren sich, das bedeutet, dass bei Erreichen der dritten Mahnstufe insgesamt CHF 155 an Mahngebühren anfallen (CHF 30 + CHF 50 + CHF 75).

Zusätzlich werden im Falle eines Inkassoverfahrens Verzugszinsen von 10 % auf den gesamten Kreditbetrag inkl. Zinsen sowie Bearbeitungsgebühren und externe Inkassokosten in Rechnung gestellt.

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