Nein, dies ist nicht möglich, da die Abgabe Ihres Gebots verbindlich ist. Weiter kommt hinzu, dass der Darlehensnehmer fix mit den Zusagen rechnet und allenfalls einen grossen zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung des Darlehens in Kauf nehmen müsste. Aus diesem Grund wird jeder Darlehensgeber nach Abgabe des Gebots nochmals spezifisch vom System gefragt, ob er mit dem verbindlichen Gebot einverstanden ist.

War dieser Beitrag hilfreich?


0 von 0 fanden dies hilfreich
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.

Häufig gestellte Fragen

Keine Antwort gefunden?

Unser Team ist nur eine E-Mail entfernt und steht Ihnen zur Verfügung

Delia Aellen
Delia Aellen
Jannis Schriever
Jannis Schriever
Titus Spirig
Titus Spirig
Ruben Rodrigues
Ruben Rodrigues