Nein, dies ist nicht möglich, da die Abgabe Ihres Gebots verbindlich ist. Weiter kommt hinzu, dass der Darlehensnehmer fix mit den Zusagen rechnet und allenfalls einen grossen zeitlichen Verzug bis zur Auszahlung des Darlehens in Kauf nehmen müsste. Aus diesem Grund wird jeder Darlehensgeber nach Abgabe des Gebots nochmals spezifisch vom System gefragt, ob er mit dem verbindlichen Gebot einverstanden ist.
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