Die Höhe der Verzugszinsen ist im Kreditvertrag definiert und beträgt in der Regel 10%. Bei Privatkrediten, die dem KKG unterstellt sind, entsprechen diese den Zinsen des Darlehens.
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Die Höhe der Verzugszinsen ist im Kreditvertrag definiert und beträgt in der Regel 10%. Bei Privatkrediten, die dem KKG unterstellt sind, entsprechen diese den Zinsen des Darlehens.
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