Sobald die Betreibung eingeleitet wurde, gelten die Fristen und Bearbeitungszeiten der Betreibungsämter, worauf wir keinerlei Einfluss haben. Normalerweise kann ein Zahlungsbefehl innert 1-2 Monaten zugestellt werden, bei Einzelfällen kann dies jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald wir die Kopie des zugestellten Zahlungsbefehls vom Betreibungsamt erhalten haben, informieren wir Sie jeweils.
Ab der Zustellung des Zahlungsbefehls hat der Schuldner 10 Tage Zeit, um einen Rechtsvorschlag zu machen und 20 Tage um den ganzen ausstehenden Betrag zu bezahlen. Tut er dies nicht, wird von uns in weiteren Schritten die Betreibung fortgesetzt. Dazu wird von uns ein Fortsetzungsbegehren an das Betreibungsamt gestellt.
Das weitere Vorgehen, wenn ein Schuldner Rechtsvorschlag erhebt, erläutern wir hier.
[Schuldner erhebt Rechtsvorschlag, was nun?]
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