Das Betreibungsamt erstellt dieses Dokument aufgrund des Betreibungsbegehrens und stellt es der Schuldnerin respektive dem Schuldner in zwei Exemplaren zu. Es ist die letzte Aufforderung, die von der Gläubigerin respektive vom Gläubiger geforderte Summe innert 20 Tagen zu bezahlen. Ansonsten kann das Betreibungsverfahren fortgesetzt werden kann.
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