Die Gläubigerin respektive der Gläubiger muss dieses Formular ausfüllen, wenn sie oder er eine Pfändung durchführen lassen oder der Schuldnerin respektive dem Schuldner den Konkurs androhen will, falls dieser der Konkursbetreibung unterliegt. Die Gläubigerin respektive der Gläubiger muss im Besitz eines unwidersprochenen Zahlungsbefehls sein oder falls dagegen Rechtsvorschlag erhoben wurde, eines richterlichen Entscheids zur definitiven Rechtsöffnung.
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