Dieses Dokument wird vom Betreibungsamt an diejenigen Schuldnerinnen und Schuldner zugestellt, die einer Konkursbetreibung unterliegen. Es beinhaltet die Aufforderung innert 20 Tagen die Schuld zu begleichen, ansonsten kann die Gläubigerin oder der Gläubiger beim Gericht die Konkurseröffnung beantragen.
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.