Bescheinigung des Betreibungsamtes zuhanden aller Gläubigerinnen und Gläubiger, falls sie aus dem Konkurserlös nicht vollständig befriedigt werden konnten. Der Verlustschein gewährt der Gläubigerin oder dem Gläubiger verschiedene Vorteile unter anderem, dass ihre respektive seine Forderung während 20 Jahren nicht verjährt. Falls die Schuldnerin oder der Schuldner wieder zu Vermögen kommt, kann sie oder er von der Gläubigerin respektive vom Gläubiger - basierend auf den Verlustschein - erneut betreiben werden.
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