Die Restschuldversicherung übernimmt die Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach einer Wartefrist von drei Monaten, sofern die Allgemeinen Vertragsbedingungen erfüllt sind. Im Krankheitsfall trägt sie die Raten für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 24 Monaten. Wenn der Darlehensnehmer unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert und bereits ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber unbefristet angestellt war, werden bis zu zwölf Kreditraten gezahlt. Im Todesfall übernimmt die Versicherung alle ausstehenden Raten.
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