Die Restschuldversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Darlehensnehmer und ihre Angehörigen, indem sie die Rückzahlung des Darlehens in bestimmten Situationen übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Darlehensnehmer eine solche Versicherung abgeschlossen hat und die Allgemeinen Vertragsbedingungen erfüllt sind. Die Leistungen im Einzelnen:
1. Bei Krankheit
Wenn der Darlehensnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird, übernimmt die Versicherung die Zahlung der Darlehensraten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Diese Unterstützung wird für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt, jedoch maximal für 24 Monate.
2. Bei Arbeitslosigkeit
Im Falle eines unverschuldeten Arbeitsplatzverlusts werden bis zu zwölf Darlehensraten übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensnehmer seit mindestens einem Jahr unbefristet beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.
3. Im Todesfall
Sollte der Darlehensnehmer versterben, übernimmt die Restschuldversicherung den noch offenen Darlehensbetrag vollständig, bezogen auf den Stand am Todesdatum.
Mit der Restschuldversicherung können sich Darlehensnehmer vor finanziellen Belastungen durch unvorhergesehene Ereignisse schützen, während gleichzeitig die Investoren auf der Plattform eine zusätzliche Sicherheit erhalten.
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