Erhebt ein Schuldner Rechtsvorschlag auf die Forderung, muss dieser mittels einer Rechtsöffnung beseitigt werden.
In einem ersten Schritt schreiben wir den Schuldner an, dass wir den Zahlungsbefehl erhalten haben und nun aufgrund des Rechtsvorschlages die Rechtsöffnung beantragen werden. Wir weisen ihn entsprechend auf die dabei entstehenden Kosten hin - die dem Schuldner auferlegt werden-  und geben Ihm eine Frist von 5 Tagen, um den Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt zurückzuziehen.

Zieht der Schuldner den Rechtsvorschlag zurück, geht es mit der Fortsetzung der Betreibung weiter.
Gleichzeitig bereiten wir die Rechtsöffnung mit allen Beweisdokumenten vor und beantragen diese beim zuständigen Gericht, sofern die Rechtsöffnung vom Schuldner nicht innert der Frist zurückgezogen wird. Wurde der Rechtsvorschlag nicht zurückgezogen, wird das Begehren zur Rechtsöffnung an das Gericht gesendet und der benötigte Kostenvorschuss seitens Cashare geleistet. Das Gerichtsverfahren kann jedoch durchaus 2-4 Monate, in Einzelfällen auch mehr, in Anspruch nehmen.
Da mit dem Darlehensvertrag ein Rechtsöffnungstitel und somit eine Schuldanerkennung besteht, wird die Rechtsöffnung entsprechend vom Gericht geprüft und unter normalen Umständen gutgeheissen. Sobald das Urteil nach 10 Tagen rechtskräftig ist, kann entsprechend die Fortsetzung der Betreibung beantragt werden.
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