KMU-Kurzkredite, die als endfällige Darlehen strukturiert sind, können nicht auf dem Sekundärmarkt verkauft werden, da sie besondere Eigenschaften haben, die den Handel erschweren. Im Gegensatz zu Ratenkrediten bieten sie keine regelmässigen Zahlungen, anhand derer potenzielle Käufer die Zahlungsdisziplin und Kreditwürdigkeit des Schuldners beurteilen könnten.

1. Fehlende Transparenz über den Schuldner

Bei einem Ratenkredit gibt die regelmässige Rückzahlung ein klares Bild über die Zuverlässigkeit des Schuldners. Die Einhaltung der Raten bietet Käufern auf dem Sekundärmarkt eine wichtige Grundlage, um das Risiko einzuschätzen. Bei endfälligen Darlehen fehlt diese Transparenz, da die Rückzahlung inklusive Zinsen erst am Ende der Laufzeit erfolgt.

2. Risiko der Zinsvereinnahmung durch den Verkäufer

Wenn ein KMU-Kurzkredit auf dem Sekundärmarkt verkauft wird, könnte der ursprüngliche Anleger (Verkäufer) alle bis dahin aufgelaufenen Zinsen einbehalten, ohne weiterhin das Risiko des Kreditausfalls zu tragen. Dies wäre für den Käufer nachteilig, da er das volle Risiko übernimmt, ohne einen fairen Anteil der bislang erzielten Zinsen zu erhalten.

3. Schutz der Käufer

Um Käufer auf dem Sekundärmarkt vor solchen Nachteilen zu schützen und die Transparenz zu gewährleisten, werden KMU-Kurzkredite nicht für den Handel auf dem Sekundärmarkt zugelassen. Diese Regelung sorgt für eine faire und risikogerechte Behandlung aller beteiligten Parteien.

 

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